Wenn ein Gebrauchtwagen einen neuen Besitzer bekommt oder der Umzug eines Fahrzeughalters ansteht, muss das Auto umgemeldet werden. Rund 8 Millionen Fahrzeuge werden pro Jahr in Deutschland umgemeldet, meistens weil ein Auto an einen neuen Halter weitergegeben wird. In der Regel ist dies nach einem Verkauf des Fahrzeugs der Fall. Andere mögliche Gründe für die Ummeldung eines Autos können eine Trennung oder eine Erbschaft sein. Wesentlich seltener machte der Umzug des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbezirk ein Ummelden erforderlich.
Zuständig für die Ummeldung eines Autos ist immer die örtliche Kfz-Zulassungsstelle. Welche Unterlagen für das Ummelden benötigt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise davon, ob man umzieht und das Fahrzeug mitnimmt, oder ob das Auto einen neuen Halter bekommt. Entscheidend ist auch immer, ob man das Kennzeichen behalten möchte oder ob man ein neues braucht. Deshalb sollte man sich im Vorfeld immer bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen. Um ein Auto ummelden zu können, dürfen keine Schulden wegen einer früheren Kfz-Zulassung bestehen, und die Steuer für das Fahrzeug müssen komplett bezahlt sein.
Das alte Nummernschild behalten
Es gibt ein paar Fälle, in denen das alte Nummernschild am Fahrzeug bleiben darf. Dem ist beispielsweise so, wenn innerhalb Deutschlands umgezogen wird. Dann muss man von der zuständigen Zulassungsstelle lediglich im Teil 1 der Zulassungsbescheinigung die neue Adresse eintragen lassen. Erfolgt der Umzug innerhalb des Zulassungsbezirk, muss ebenfalls nur die Adresse in dem Dokument geändert werden. Das bisherige Kennzeichen kann auch dann behalten werden, wenn das Fahrzeug verkauft wurde. Dies ist selbst dann möglich, wenn der Wohnort sich in einem ganz anderen Zulassungsbezirk befindet.
Dokumente für die Ummeldung eines Autos
Soll ein Fahrzeug umgemeldet werden, müssen bei der Zulassungsbehörde diverse Dokumente vorgelegt werden. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Ummeldung auch ganz bequem online erfolgen. Es ist dringend anzuraten, die Ummeldung unverzüglich vorzunehmen, da ansonsten empfindliche Bußgelder drohen können. Zunächst muss der Fahrzeughalter einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass vorzeigen. Darüber hinaus wird auch eine Meldebescheinigung für den derzeitigen Wohnsitz benötigt. Um die Haftpflichtversicherung nachweisen zu können, muss man die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung bereit halten. Die Behörde benötigt desweiteren die Zulassungsbescheinigung Teil 1, welche früher als Fahrzeugschein bezeichnet wurde, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 2, die dem früheren Fahrzeugbrief entspricht.
Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (TÜV). Damit die Kfz-Steuer ordnungsgemäß eingezogen werden kann, muss eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Wird ein neues Kennzeichen benötigt, müssen die alten abgegeben werden. Wurde das Fahrzeug importiert, braucht man auch unbedingt die entsprechenden CoC-Papiere. Der Halter kann auch eine andere Person mit der Ummeldung beauftragen, wofür jedoch eine Vollmacht erforderlich ist. Außerdem muss der Zulassungsstelle auch eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters vorgelegt werden.
Auto kann auch online umgemeldet werden
Seit dem Jahr 2019 gibt es auch die Möglichkeit, eine Ummeldung des Fahrzeugs über das Internet vorzunehmen. Dies ist jedoch nur machbar, wenn man einen neuen Personalausweis besitzt, der über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion verfügt. Um diese Funktion nutzen zu können, braucht man dann noch die entsprechende PIN. Es ist außerdem notwendig, dass Teil 1 und Teil 2 der Zulassungsbescheinigung mit verdeckten Sicherheitscodes versehen sind. Um die Online-Ummeldung vorzunehmen, begibt man sich auf die Webseite der zuständigen Zulassungsbehörde. Die anfallenden Gebühren können dann bequem per Kredit- oder Bankkarte beglichen werden.
Kosten für die Ummeldung eines Autos
Die Gebühren für das Ummelden eines Fahrzeugs hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wechselt der Halter, muss man mit Kosten von rund 20 Euro rechnen, sofern sich der Zulassungsbezirk nicht ändert. Soll es in einem neuen Bezirk zugelassen werden, fallen etwa 30 Euro dafür an. Zieht der Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk um, werden 27 Euro fällig. Werden neue Kennzeichen benötigt, muss noch einmal mit zusätzlich 25 Euro gerechnet werden. Wird das Auto nicht innerhalb von einer Woche umgemeldet, riskiert man ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro.
Versicherung beim Ummelden eines Fahrzeugs
Wird ein angemeldetes Fahrzeug veräußert, übernimmt der Käufer die Versicherung ganz automatisch. Er hat dann die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag sofort zu kündigen oder damit bis zum Ablauf der Versicherungsperiode zu warten. Es ist darauf zu achten, dass eine umgehende Kündigung innerhalb des ersten Monats nach dem Kauf erfolgen muss. Auf der anderen Seite kann eine solche Kündigung aber auch von der Versicherungsgesellschaft ausgehen, wobei ebenfalls eine Frist von vier Wochen einzuhalten wäre. Falls es durch den Umzug zu einer Änderung der Regionalklasse kommen sollte, bekommt der Fahrzeughalter von der Versicherung eine neue eVB-Nummer. Diese Nummer sollte so schnell wie möglich vorliegen, denn sie wird für die Ummeldung benötigt.