Auto Zulassung: Kosten, Unterlagen & Checkliste

Inhalt

Um ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu können, müssen Sie das Auto unbedingt zulassen. Sobald Sie also ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie sich umgehend um die Zulassung kümmern. Normalerweise stellt dies keinen großen Aufwand dar, wenn Sie sich gut auf die Zulassung vorbereiten. Dann müssen Sie sich nur noch zur Behörde begeben und die restlichen Formalitäten erledigen. Natürlich müssen Sie neben dem Personalausweis auch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitnehmen. 

Lediglich wenn Fahrzeuge aus dem Ausland überführt werden, werden noch zusätzliche Unterlagen verlangt. Das Zulassungsverfahren kann auch etwas variieren, falls Sie einen Oldtimer zulassen möchten, oder falls ein Saison- oder Wechselkennzeichen gewünscht wird. Essentielle Voraussetzung für die Zulassung eines Autos ist hingegen eine gültige Kfz-Versicherung. Diese muss bereits vor dem Zulassen vorhanden sein. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen parat haben, ist Ihr Auto im Nu zugelassen. 

Die Zulassung eines Fahrzeugs 

Normalerweise ist der Anlass für den Gang zur Zulassungsstelle der Erwerb eines Fahrzeugs, ganz egal ob neu oder gebraucht. Es kann aber auch sein, dass Sie ein Auto längere Zeit stillgelegt hatten, oder dass Sie Umbauten vorgenommen haben. Zuständig ist immer die örtliche Zulassungsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Eine Anmeldung am Zweitwohnsitz ist grundsätzlich nicht möglich. Seit dem Jahr 2019 können Sie normale Zulassungen, Umschreibungen oder Wiederzulassungen im Internet vornehmen, was natürlich äußerst bequem und zeitsparend ist. 

Viele Fahrzeughalter verbinden mit der Zulassung immer einen großen Aufwand, was allerdings nicht der Realität entspricht. Der Sachbearbeiter muss die Unterlagen lediglich kurz überprüfen, dann werden die Daten in das EDV-System eingepflegt. Innerhalb weniger Minuten ist die Zulassung abgeschlossen, so dass Sie umgehend ein Kennzeichen zugewiesen bekommen. Heutzutage gibt es ja die Möglichkeit des Wunschkennzeichens, die Mitarbeiter werden die persönlichen Wünsche vor Ort überprüfen. Sie müssen dafür lediglich zusätzliche Gebühren von rund 10 Euro bezahlen. In der Regel ist an die Zulassungsbehörde auch ein Schilderhersteller angeschlossen, so dass Sie das Kennzeichen gleich mitnehmen können. 

Wie Sie sehen geht die Zulassung schnell, lediglich eine längere Wartezeit könnte ärgerlich sein. Indem Sie aber vorab einen Termin vereinbaren, sollte sich auch diese in Grenzen halten. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie die Zulassung online beantragen, oder ob Sie den altbewährten Gang zur Zulassungsstelle bevorzugen. 

Notwendige Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeugs 

Sicher möchten auch Sie keine Zeit verschwenden, oder gar ein zweites Mal zur Zulassungsstelle rennen. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Sie alle wichtigen Dokumente gleich dabei haben. Zunächst brauchen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2, was früher auch als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bekannt war. Natürlich müssen Sie sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Zusätzlich benötigen Sie noch eine Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung, auch als eVB-Nummer bezeichnet. 

Der Fahrzeughalter muss übrigens nicht persönlich bei der Behörde erscheinen, er kann auch einer anderen Person eine Vollmacht mitgeben. Die Kosten und Gebühren für die Zulassung können stark variieren, denn es gibt keine einheitliche Regelung in Deutschland. Mit dem Erwerb von neuen Kennzeichen müssen Sie mit Kosten von bis zu 100 Euro rechnen. 

Besonderheiten bei der Zulassung 

Bei einem Neuwagen läuft die Zulassung vollkommen unkompliziert ab. Für einen importierten EU-Neuwagen benötigen Sie noch eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, welche belegt, dass ein Auto gemäß EU-Standards überprüft wurde. Außerdem müssen Sie die Originalrechnung vorlegen, als Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug gehört. Für Neuwägen brauchen Sie zusätzlich noch eine Erklärung für die Einfuhrumsatzsteuer. Bei importierten Nicht-EU-Neuwagen benötigen Sie neben der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes. Außerdem müssen Sie noch die original Fahrzeugpapiere aus dem Ausland präsentieren. 

Bei Gebrauchtwagen ist es empfehlenswert, auch die gültigen Nachweise der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung vorzulegen. Für importierte EU-Gebrauchtwagen benötigen Sie die Originalfahrzeugpapiere aus dem Ausland und eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Bei importierten Nicht-EU-Gebrauchtwagen sind zusätzlich noch ein Eigentumsnachweis, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes sowie Nachweise zu HU und AU vorzulegen. Möchten Sie einen Oldtimer zulassen, benötigen Sie die Bestätigung eines Sachverständigen.