Das Fahren ohne Führerschein ist definitiv kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Straftat dar. Im Jahr 2014 hat Marco Reus von Borussia Dortmund dies eindrucksvoll demonstriert. Er wurde mehrfach ohne Führerschein hinter dem Lenkrad erwischt und musste insgesamt über 500.000 Euro Strafe zahlen. Dieses Beispiel sollte Ihnen verdeutlichen, dass Fahren ohne Führerschein unter Umständen extrem teuer werden kann.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand überhaupt ohne Führerschein unterwegs ist. Manchmal hat der Fahrer gar nie einen Führerschein besessen. Vielleicht hat er aber massiv gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, so dass ihm der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot musste der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum abgegeben werden. Anders sieht es hingegen aus, wenn man zwar einen Führerschein besitzt, diesen aber zuhause vergessen hat, so dass er bei einer Vekehrskontrolle nicht vorgezeigt werden kann. In diesem Fall kann nicht von einer Straftat die Rede sein, sondern von einer Ordnungswidrigkeit.
Den Führerschein kann man mal vergessen
Grundsätzlich ist jeder Autofahrer verpflichtet, bei jeder Fahrt seinen Führerschein mit sich zu führen. Das ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung §4 Absatz 2 festgelegt. Unser Alltag ist jedoch von Hektik und Stress geprägt, so dass es keine Seltenheit ist, dass der Führerschein zuhause liegen gelassen wird. Dafür haben sicher auch Polizisten Verständnis, falls Sie in eine Verkehrskontrolle geraten sollten. Dennoch wird Sie diese Ausrede nicht weiterbringen, denn Sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, aus welchen Gründen auch immer. Sie müssen jederzeit ihren Führerschein auf Verlangen präsentieren können. Ist Ihnen dies nicht möglich, dann erhalten Sie eine Verwarnung und müssen laut Bußgeldkatalog 10 Euro bezahlen.
Bußgelder bei unterschiedlichen Tatbeständen
Wenn Sie den Führerschein nicht vorzeigen können, müssen sie also ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro in Kauf nehmen. Auch wenn Sie mit dem Mofa oder Roller angehalten werden und haben keinen Führerschein dabei, kostet dies 10 Euro. Falls Sie den Verlust Ihres Führerscheins nicht gemeldet und keinen neuen beantragt haben, müssen Sie ebenfalls 10 Euro bezahlen. Sollte der alte Führerschein wieder auftauchen, nachdem Sie bereits einen neuen haben, müssen Sie diesen ohne Verzögerung bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Falls Sie dies versäumt haben, kann das mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet werden. Haben Sie den Führerschein nicht zur Eintragung von Auflagen oder Beschränkungen bei der Behörde vorgelegt, kostet das ebenfalls 25 Euro. Befördern Sie Fahrgäste und können keinen entsprechenden Führerschein vorweisen, wird das mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet.
Selbst Freiheitsentzug droht beim Fahren ohne Führerschein
Den Führerschein vergessen zu haben ist die eine Sache. Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn Sie trotz eines Führerscheinentzugs hinter dem Steuer sitzen. Sie verstoßen in diesem Fall gegen den §21 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dann auch vollkommen egal, ob es ein Fahrverbot gibt, oder ob Ihnen der Führerschein entzogen wurde. Das Fahrverbot ist fr alle Fahrzeuge gültig, Sie dürfen dann in diesem Zeitraum auch keinen Roller fahren.
Werden Sie ohne Fahrerlaubnis erwischt, müssen Sie im schlimmsten Fall ein Jahr ins Gefängnis. Damit müssen Sie aber eigentlich nur rechnen, falls Sie diesbezüglich schon vorbestraft sind und dann bei einer Kontrolle erneut keinen Führerschein vorzeigen können. In der Regel bekommen Sie für die ersten vier bis fünf Fahrten ohne Führerschein eine Geldbuße, die bei maximal 360 Tagessätzen liegt, als Minimum werden fünf Tagessätze angesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes hängt dabei immer von Ihrem durchschnittlichen Einkommen ab.
Achtung: Bei einem Unfall kann es richtig teuer werden
Nicht nur die Geldstrafe an sich kann zur finanziellen Belastung werden. Auch der Versicherungsschutz ist beim Fahren ohne Führerschein nicht mehr sichergestellt. Ihr Fahrzeug ist nur dann versichert, wenn Sie einen gültigen Führerschein besitzen. Fahren Sie also ohne Führerschein, kann das noch weitreichende Konsequenzen haben. Sollten Sie einen Unfall verursachen, können Sie mit hohen Forderungen seitens Ihrer Kfz-Versicherung rechnen. Die Regressforderungen der Versicherungsgesellschaft können sich auf bis zu 5.000 Euro belaufen. Unter Umständen geht die Kaskoversicherung komplett verloren, so dass Schäden an Ihrem Fahrzeug auf Ihre Kosten behoben werden müssen.