Der Fahrzeugbrief ist für den Autobesitzer das wichtigste Dokument überhaupt, denn er stellt quasi den Eigentumsnachweis dar. Mittlerweile ist die Bezeichnung überholt, denn im Jahr 2005 wurde eine Anpassung an die EU-Richtlinien vorgenommen. Seither gibt es keine Unterteilung in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mehr, sondern es gibt nur noch eine so genannte Zulassungsbescheinigung. Haben Sie noch einen älteren Fahrzeugbrief, dann ist dieser jedoch auch weiterhin gültig. Bei Verlust oder Diebstahl wird dann eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt.
Der Fahrzeugschein bildet Teil 1, während der Fahrzeugbrief heute als Zulassungsbescheinigung Teil 2 gilt. Die Zulassungsbescheinigung dient als Beweis dafür, dass ein Fahrzeug tatsächlich eine Eignung für den öffentlichen Straßenverkehr hat. Im Fahrzeugbrief werden Daten des Fahrzeugs und des Eigentümers festgehalten, wobei der Eigentümer nicht zwangsläufig auch der Halter sein muss.
Den Fahrzeugbrief immer sicher aufbewahren
Da der Fahrzeugbrief, beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 2, ein immens wichtiges Dokument ist, sollten Sie ihn immer an einem sicheren Ort verwahren. Normalerweise benötigen Sie den Fahrzeugbrief auch nicht, außer Sie wollen das Fahrzeug zulassen oder verkaufen. Auf keinen Fall dürfen Sie den Fahrzeugbrief im Handschuhfach des Autos deponieren. Bei einem möglichen Diebstahl wäre dann nämlich der Nachweis weg, dass Ihnen das Fahrzeug gehört.
Lediglich der Fahrzeugschein ist im Auto mitzuführen, denn er muss bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgezeigt werden können. Lassen Sie den Fahrzeugbrief auch nicht einfach zuhause irgendwo rumliegen. Wesentlich besser ist er in einem Safe oder in einem Bankschließfach aufgehoben. Wenn ein Fahrzeugbrief verloren geht, dann muss der Fahrzeugschein ebenfalls erneuert werden. Sie können mit einer Bearbeitungszeit von rund sechs Wochen rechnen.
Vorgehensweise beim Verlust des Fahrzeugbriefs
Ist der Fahrzeugbrief verloren gegangen, dürfen Sie keine Zeit verlieren und müssen umgehend aktiv werden. Zunächst wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle, bei der Sie das Fahrzeug auch angemeldet haben. Dabei ist es vollkommen egal, ob es sich einfach um einen Verlust handelt, oder ob der Fahrzeugbrief gestohlen wurde. Auch wenn Sie aktuell keinen Fahrzeugbrief mehr in Händen halten, dürfen Sie das Fahrzeug weiterhin nutzen. Im nächsten Schritt geht es darum, schnellstmöglich einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen.
Voraussetzung dafür ist Ihre eidesstattliche Versicherung, dass dieses Dokument wirklich verloren gegangen ist. Diese Versicherung ist wahlweise beim Notar oder direkt bei der Zulassungsstelle möglich. Ist der Brief durch einen Diebstahl abhanden gekommen, müssen Sie auch die Polizei darüber informieren. Es ist wichtig, dass Sie sich im Vorfeld immer bei der Zulassungsbehörde über die aktuell gültigen Regelungen informieren. Normalerweise benötigen Sie außer der eidesstattliche Versicherung bzw. Anzeige des Diebstahls noch Ihren Personalausweis (alternativ den Reisepass), den Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1), die letzte TÜV-Bescheinigung sowie einen Kaufvertrag für das Fahrzeug (falls vorhanden).
Warten auf den neuen Fahrzeugbrief
Sie müssen durchschnittlich etwa sechs Wochen auf den neuen Fahrzeugbrief warten. Der Verlust wird von der Zulassungsbehörde an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet. Anschließend muss dieser Umstand für die nächsten zwei Wochen im Bundesverkehrsblatt annonciert werden. Innerhalb dieser Frist könnte sich theoretisch noch jemand melden, der das Dokument gefunden hat. Erst nach Ablauf der 14 Tage kann die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefs erfolgen. Nur so ist ganz eindeutig, dass es tatsächlich keinen anderen Eigentümer des Fahrzeugs gibt, wie beispielsweise eine Leasingfirma. Da ja eine komplett neue Zulassungsbescheinigung notwendig ist, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, muss mit Kosten von rund 70 bis 80 Euro gerechnet werden.