Fahrzeugschein verloren: Infos, Kosten und Neuantrag

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Der Fahrzeugbrief ist ein Dokument, welches den Besitz eines Fahrzeugs bescheinigt und muss deshalb sorgfältig aufbewahrt werden. Allerdings sollte dieser nicht im Fahrzeug mitgeführt werden, da das Risiko eines Diebstahls besteht. Der Fahrzeugschein enthält die wichtigen technischen Daten eines Fahrzeugs, weshalb Sie ihn beim Fahren immer dabei haben müssen. Bei einer Verkehrskontrolle verlangt die Polizei neben dem Führerschein auch den Fahrzeugschein. Streng genommen gibt es den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief gar nicht mehr. Mittlerweile spricht man von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. 

Jeder Fahrzeughalter muss im Besitz dieser beiden Dokumente sein. Natürlich kann es vorkommen, dass der Fahrzeugschein verloren geht, oder dass er entwendet wird. In diesem Fall darf nicht lange abgewartet werden, der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zu melden. Wurde dies versäumt, kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen, falls Sie kontrolliert werden. 

Deshalb ist es wichtig, dass Sie den Fahrzeugschein zwar immer dabei haben, aber gut darauf Acht geben. Im Handschuhfach sollten Sie ihn nicht aufbewahren, stecken Sie ihn lieber in den Geldbeutel. Es ist keine gute Idee, nur eine Kopie des Fahrzeugsscheins dabei zu haben und das Original zuhause aufzubewahren. Bei einer Kontrolle müssen Sie stets das Originaldokument vorweisen können, eine Kopie wird so gewertet, als hätten Sie keinen Fahrzeugschein dabei. 

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Wie bereits erwähnt, existiert der Begriff schon längst nicht mehr, aber umgangssprachlich ist immer noch vom Fahrzeugschein die Rede. Im Jahr 2005 hat man die Zulassungsbescheinigung eingeführt, um Kontrollen innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern. Der Fahrzeugschein bestätigt, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug offiziell am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Fahrzeugschein immer bei sich zu haben, wenn Sie mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Den Fahrzeugschein bekommen Sie für jedes Fahrzeug ausgehändigt, wenn ein Kennzeichen vergeben wurde. 

Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Krafträder, Lastkraftwagen, Traktoren oder Anhänger. Sollten Sie mit dem Fahrzeug einer anderen Person fahren, sind Sie ebenfalls verpflichtet, den entsprechenden Fahrzeugschein mitzuführen. Werden Sie von der Polizei angehalten und haben den Fahrzeugschein nicht dabei, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Die im Fahrzeugschein aufgeführten Daten sind alle im Fahrzeugregister abgespeichert. Sollte der Fahrzeugschein verloren gehen, können diese Angaben abgerufen werden, um ein neues Dokument ausstellen zu können. Auch bei einer Polizeikontrolle wird von den Beamten auf diese Daten zugegriffen. 

Die Ausstellung des Fahrzeugscheins 

Wenn ein Auto an- oder umgemeldet wird, muss die Behörde einen Fahrzeugschein ausstellen. Auch wenn ein Fahrzeug längere Zeit nicht zugelassen war, muss ein neuer Fahrzeugschein her. Das gilt natürlich auch dann, wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben. Falls Sie einen Gebrauchtwagen erwerben, bekommen Sie bei der Ummeldung des Fahrzeugs ebenfalls einen einen Fahrzeugschein ausgehändigt. Wenn Sie ein Fahrzeug an- oder ummelden, dann sind die Kosten für den Fahrzeugschein bereits in den Gesamtkosten enthalten. Ist der Fahrzeugschein nicht mehr brauchbar, werden 11 Euro für die Ausstellung eines neuen berechnet. Falls Sie den Fahrzeugschein tatsächlich verloren haben, kostet ein neuer Sie rund 45 Euro. 

Korrektes Verhalten beim Verlust des Fahrzeugscheins 

Sollten Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben, müssen Sie sich an die Kfz-Behörde wenden, von welcher das Dokument ausgestellt wurde. Wenn Sie davon ausgehen, dass der Fahrzeugschein gestohlen wurde, ist zusätzlich noch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sie bekommen von der Behörde eine Verlustbestätigung ausgehändigt, mit der Sie das Fahrzeug maximal eine Woche ohne Fahrzeugschein bedienen dürfen. Natürlich muss zeitgleich die Beantragung eines neuen Fahrzeugscheins erfolgen. Sollte der alte Fahrzeugschein später wieder auftauchen, nachdem Sie bereits einen neuen haben, müssen Sie diesen bei der Zulassungsstelle abgeben. Dort wird er dann entwertet, da immer nur ein gültiges Dokument im Umlauf sein darf. 

Um einen neuen Fahrzeugschein beantragen zu können, brauchen Sie zunächst einen Personalausweis oder Reisepass sowie eine Meldebescheinigung Ihres Wohnorts. Meistens ist es nicht mehr notwendig, noch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob Sie dieses Dokument für den Antrag benötigen. Darüber hinaus müssen Sie den Beleg der letzten Hauptuntersuchung mitbringen. Wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben, muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. Auf diese Weise können Sie versichern, dass das Dokument tatsächlich unauffindbar ist. Falls Sie den Fahrzeugschein im Ausland verloren haben, melden Sie dies umgehend bei der örtlichen Polizeibehörde. Auch dort wird Ihnen eine Verlusterklärung ausgestellt, die Sie auf Verlangen vorzeigen können. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland müssen Sie dann bei den deutschen Behörden einen neuen Fahrzeugschein beantragen.