Normalerweise können Sie mit Ihrem normalen Führerschein im Urlaub auch einen Mietwagen fahren. Deshalb werden Sie sich bisher auch wenig Gedanken darüber gemacht haben. Allerdings ist dies nicht in allen Ländern möglich, so dass Sie unter Umständen eine böse Überraschung erleben könnten. Das gilt in erster Linie für Staaten außerhalb der EU, in den europäischen Ländern sollten Sie hingegen keine Probleme bekommen.
In diesem Fall brauchen Sie unbedingt einen Internationalen Führerschein, der aber lediglich ein Zusatzdokument darstellt. Er ist somit nur in Verbindung mit einem normalen Führerschein gültig. Im Prinzip handelt es sich also um eine Art Übersetzung, damit Ihr Führerschein auch in anderen Ländern überprüft und anerkannt werden kann. Falls Sie heutzutage einen Internationalen Führerschein beantragen, wird Ihr alter Papier-Führerschein auch gleich in den neuen Scheckkartenführerschein umgetauscht. Sollten Sie bei Auslandsaufenthalten häufiger einen Mietwagen buchen, kann die Beantragung eines Internationalen Führerscheins durchaus sinnvoll sein.
Staaten die einen internationalen Führerschein fordern
Sofern Sie nur innerhalb der EU mit einem Fahrzeug unterwegs sind, brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein. Lediglich wenn Sie sich außerhalb Europas aufhalten, sollten Sie lieber einen mitführen. Wenn Sie häufiger in die USA reisen, kommen Sie um ein solches Dokument definitiv nicht herum, denn dort gibt es keine Anerkennung des deutschen Führerscheins. In Neuseeland und Australien wird hingegen kein Internationaler Führerschein gefordert, sofern Sie sich nur vorübergehend dort aufhalten. Allerdings müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins auf Verlangen vorlegen können. Diese Regelung gilt auch für Reisen nach Japan.
Für Aufenthalte in Thailand brauchen Sie einen Internationalen Führerschein, seit dem 1. Mai 2021 gibt es in diesem Fall jedoch eine Besonderheit. Der internationale Führerschein muss nämlich dem Muster nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen. Es ist wichtig, dass Sie das bei der Beantragung gegenüber der Behörde gleich erwähnen. Sollten Sie sich länger als drei Monate in Thailand aufhalten, wird eine thailändische Fahrerlaubnis notwendig. Auch in Japan wird der deutsche Führerschein nicht anerkannt, so dass Sie eine japanische Übersetzung brauchen.
Vorschriften ändern sich ständig, weshalb Sie vor Auslandsreisen immer vorab Informationen einholen sollten, ob ein Internationaler Führerschein Pflicht ist. Sinnvoll ist das Mitführen eines Internationalen Führerscheins beispielsweise in Russland, Moldawien, der Ukraine und Albanien.
Sonderregelungen beim Internationalen Führerschein
Wie bei allem, gibt es auch beim Internationalen Führerschein ein paar besondere Ausnahmen von der Regel. In China wird Ihr Internationaler Führerschein beispielsweise gar nicht anerkannt. Halten Sie sich weniger als drei Monate im Land auf, brauchen Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis, die sie erst nach einem medizinischen Check-Up und einer kurzen Einweisung erhalten. Sind Sie länger in China, müssen Sie sogar den chinesischen Führerschein beantragen und auch eine Prüfung absolvieren. In Katar erfolgt zwar eine Anerkennung des Internationalen Führerscheins, das Anmieten eines Autos ist damit allerdings nicht möglich. Für sieben Tage wird der deutsche Führerschein von Touristen anerkannt, anschließend muss eine vorläufige Fahrerlaubnis in Katar erworben werden. In Kenia behält der Internationale Führerschein höchstens drei Monate seine Gültigkeit. In Sri Lanka müssen Sie im Land noch einen zusätzlichen Internationalen Führerschein beantragen, um eine vorübergehende Fahrerlaubnis zu haben. Normalerweise reicht für die Vereinigten Arabischen Emirate der EU-Führerschein mit Übersetzung aus, doch manchmal benötigt man für einen Mietwagen noch einen Internationalen Führerschein.
Die Beantragung des Internationalen Führerscheins
Sofern Sie einen gültigen deutschen Führerschein haben, können Sie den Internationalen Führerschein jederzeit bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Da Sie unter Umständen mehrere Wochen auf einen Termin bei der Behörde warten müssten, sollten Sie sich rechtzeitig darum bemühen. Neben einem Personalausweis oder einem Reisepass brauchen Sie für den Antrag noch ein biometrisches Passbild und den aktuellen Führerschein. Sollte es sich dabei noch um den alten Führerschein handeln, wird zuvor ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt. Für diesen benötigen Sie noch ein weiteres Passfoto.
Etwas komplizierter wird es, falls der alte Führerschein nicht am aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurde. In diesem Fall müssen Sie sich an die Führerscheinstelle wenden, die das Dokument damals ausgestellt hat. Diese werden dann eine Abschrift der Karteikarte übersenden. Für die Beantragung des Internationalen Führerscheins müssen Sie mit einer Bearbeitungsgebühr von rund 20 Euro rechnen. Sie können den Internationalen Führerschein gleich mitnehmen, falls Sie im Besitz eines EU-Führerscheins sind. Ansonsten müssen Sie von einer Bearbeitungszeit von etwa sechs Wochen für die Ausstellung des Kartenführerscheins ausgehen. Sobald dieser dann da ist, können Sie den Internationalen Führerschein beantragen und sofort mitnehmen.
Da es zwei unterschiedliche Ausführungen des Internationalen Führerscheins gibt, variiert auch die Gültigkeit. Es ist aber keinesfalls damit getan, diesen zusätzlichen Führerschein einmalig zu beantragen. Sofern der Internationale Führerschein dem Muster von 1968 entspricht, ist er drei Jahre gültig. Der Großteil der Internationalen Führerscheine entspricht dieser Vorlage. Sollte es sich jedoch um das Muster des Abkommens von 1926 handeln, brauchen Sie bereits nach einem Jahr einen neuen Internationalen Führerschein. Er kann dann auch nicht verlängert werden, es ist jedes Mal eine neue Beantragung notwendig.