Maut-Regelungen in Österreich

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Österreich gehört zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen, da das Nachbarland für jeden Geschmack etwas zu bieten hat. Wenn Sie leidenschaflich gerne auf Skiern durch die winterliche Landschaft düsen, oder die Berglandschaft lieber während ausgedehnter Wandertouren erkunden, sind Sie in der Alpenrepublik genau richtig. Vielleicht wandeln Sie aber auch lieber auf den Pfaden der Geschichte und möchten sich die historischen Schauplätze in den österreichischen Metropolen ansehen? Ganz egal, ob sich Ihr Herz nach Erholung oder Abenteuer sehnt, in Österreich kommen Sie sicher voll auf Ihre Kosten. 

In Österreich wird seit dem Jahr 1997 eine Maut für die Nutzung bestimmter Straßen erhoben. Auch wenn Sie gar nicht in Österreich Urlaub machen möchten, sondern nach Italien, Ungarn oder Kroatien fahren, kommen Sie wegen der Durchfahrt nicht um eine Entrichtung herum. Alle Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen benötigen dieses „Pickerl“. Die meisten Leute wissen, dass für das Befahren der österreichischen Autobahnen Gebühren bezahlt werden müssen. Dennoch gibt es viele offene Fragen, was die Vignettenpflicht in Österreich angeht. Die Maut ist nämlich nicht nur auf den Autobahnen fällig, sondern muss auch für einige Privatstraßen, Tunnel und Brücken bezahlt werden. In diesem Artikel haben wir alle relevanten Informationen zur Maut in Österreich für Sie zusammengetragen. 

Wo müssen Mautgebühren gezahlt werden? 

Grundsätzlich müssen in Österreich für die Nutzung aller Autobahnen und Schnellstraßen Mautgebühren entrichtet werden, das betrifft eine Gesamtstrecke von mehr als 2.000 Kilometern. Das liegt daran, dass all diese Strecken vom Staat finanziert werden, und dieser für den Ausbau und die Instandhaltung aufkommen muss. In Österreich sind aber teilweise auch Privatstraßen mautpflichtig wie zum Beispiel die Silvretta-Hochalpenstraße oder die Großglockner-Hochalpenstraße. Das gleiche gilt auch für einige Brücken und Tunnel, unter anderem für den Tauerntunnel, den Gleinalmtunnel oder den Brenner. 

Falls Sie Ihr Reiseziel in Österreich auch über Landstraßen erreichen können, ist der Kauf einer Vignette nicht notwendig. Natürlich dauert die Fahrt in diesem Fall wesentlich länger als über Autobahnen und Schnellstraßen, planen Sie deshalb mehr Zeit ein und bringen Sie viel Geduld auf. Mautgebühren fallen im Alpenstaat flächedeckend an, wobei es seit dem Jahr 2019 ein paar Ausnahmen gibt. Allerdings weiss niemand, wie lange diese Regelungen beibehalten werden. Aktuell fällt für die folgenden Strecken keine Maut an: 

  • A1 Westautobahn (vom Grenzübergang Walserberg bis nach Salzburg-Nord)
  • A12 Inntalautobahn (vom Grenzübergang Kiefersfelden bis nach Kufstein-Nord)
  • A14 (vom Grenzübergang Hörbranz bis nach Hohenems)
  • A7 Mühlkreisautobahn (neu gebaute Donaubrücke in Linz)
  • A26 neu gebauter Linzer Westring 

Erwerb und Bezahlung der österreichischen Vignette 

Es reicht nicht aus, die Vignette erworben zu haben, Sie muss auch ordnungsgemäß angebracht sein, denn nur dann ist sie tatsächlich auch gültig. Kleben Sie das Pickerl entweder hinter den Rückspiegel oder links oben auf die Windschutzscheibe. Keinesfalls darf sich die Vignette an einem getönten Bereich der Scheibe befinden, denn sie muss gut erkannt werden. Fahren Sie ein Motorrad, dann kleben Sie die Vignette am besten auf den Gabelholm oder den Tank. 

Es ist nicht empfehlenswert, ohne Vignette nach Österreich einzureisen, denn die Mautpflicht wird durch die Polizei und eine spezielle Mautaufsicht streng kontrolliert. Darüberhinaus werden die Vignetten aber auch mittels Kamerasystemen erfasst. Sollten Sie ohne Vignette erwischt werden, zieht dies saftige Geldstrafen nach sich. 

Achtung: Sondermaut für bestimmte Streckenabschnitte

In Österreich gibt es einige Etappen, die mit höheren Geldsummen finanziert werden müssen. Aus diesem Grund wird von Kraftfahrzeugführern eine zusätzliche Sondermaut verlangt, für die Sie ein extra Ticket kaufen müssen. Sie können zwischen einer Jahreskarte und einer Einzelfahrt wählen und es direkt an einer Mautstelle erwerben. Die Vignettenpflicht ist auf diesen Sondermautstrecken aufgehoben, oftmals müssen Sie aber für die Zufahrt eine Vignette haben. Wenn Sie an der Mautstelle keine Zeit verlieren möchten, besorgen Sie sich im Vorfeld eine Videomautkarten, so dass Sie auf einer separaten Spur durch die Mautstelle fahren können. Die Sondermaut wird auf den folgenden Strecken fällig: 

  • Brenner-Autobahn
  • Karawanken Autobahn-Tunnel 
  • Tauern-Autobahn
  • Pyhrn-Autobahn (Bosbruck und Gleinalm) 
  • Arlberg Schnellstraßen-Tunnel