Natürlich nimmt fast jeder Fahrzeughalter ab und zu andere Personen mit. Das stellt im privaten Bereich auch überhaupt kein Problem dar. Gerade in der heutigen Zeit bilden viele eine Fahrgemeinschaft, um zum Studienplatz oder zur Arbeit zu gelangen. In diesem Fall müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden.
Anders sieht es hingegen aus, wenn Personen in gewerblichen Zusammenhang transportiert werden. Viele Menschen müssen aus beruflichen Gründen andere Personen in ihrem Fahrzeug mitnehmen. Das liegt schlichtweg daran, dass solche Fahrer eine große Verantwortung für andere Leute haben. Aus diesem Grund ist der Erwerb des Personenbeförderungsscheins auch an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Der Personenbeförderungsschein stellt keinesfalls eine eigene Führerscheinklasse dar, er kann lediglich als Ergänzung der Fahrerlaubnis angesehen werden. Wenn man über einen Personenbeförderungsschein verfügt, darf man bis zu acht Personen transportieren.
Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?
Wenn jemand mit dem Thema Personenbeförderungsschein konfrontiert wird, handelt es sich meistens um Taxifahrer. Auch wenn jemand einen Chauffeur beschäftigt, gilt dies als geschäftsmäßiger Transport. Ebenfalls betrifft es Personen, die Schüler oder Behinderte im Fahrzeug chauffieren. Krankentransportfahrer sind auch auf einen Personenbeförderungsschein angewiesen. Davon ausgenommen sind jedoch Fahrer von Krankenwagen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei oder der Bundeswehr.
Immer, wenn es sich um einen gewerblichen Transport von Personen handelt, wird ein Personenbeförderungsschein benötigt. Es ist dabei vollkommen egal, ob man bei einem Arbeitgeber angestellt oder als Selbstständiger tätig ist. Transportiert man regelmäßig Fahrgäste, muss ein so genannter P-Schein als offizielle Erlaubnis vorgewiesen werden können. Das Personenbeförderungsgesetz verlangt von solchen Leuten eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, kurz FzF. Wer einen Busführerschein (Klasse D oder D1) besitzt, muss nicht zusätzlich einen P-Schein haben. Lediglich wenn man ein Taxi oder Mietwagen fährt, braucht man trotz Führerschein der Klasse D noch einen Personenbeförderungsschein. Wird man ohne Personenbeförderungsschein erwischt, muss man mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Fehlt der Nachweis einer Ortskenntnisprüfung, kommen noch einmal 35 Euro dazu.
Voraussetzungen für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins
Nicht jeder Besitzer eines Führerscheins, kann auch automatisch einen Personenbeförderungsschein erwerben. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, sind im §48 der Fahrerlaubnis-Verordnung festgehalten. Zunächst einmal kommt es auf ein Mindestalter von 21 Jahren an, da eine gewisse Fahrpraxis wichtig ist, wenn man andere Personen verantwortungsbewusst transportieren möchte. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Krankentransporte, hier liegt das Mindestalter bei 19 Jahren. Um den Personenbeförderungsschein beantragen zu können, müssen ein paar Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine in Deutschland anerkannter Fahrerlaubnis
- Führerschein der Klasse B (muss bereits mindestens zwei Jahre gültig sein)
- medizinisches Zeugnis
- ärztliches Gutachten bezüglich der geistigen und körperlichen Eignung
- Gutachten vom Augenarzt
- polizeiliches Führungszeugnis
Benötigt man als Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein, muss man sich vorab auch einer Prüfung der Ortskenntnisse unterzogen haben. Soll ein Krankenkraftwagen geführt werden, muss die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs belegt werden können.
Beantragung des Personenbeförderungsscheins
Um einen Personenbeförderungsschein beantragen zu können, muss man sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Dazu muss man persönlich bei der Behörde vorstellig werden, da diverse Formulare zu unterzeichnen sind. Durchschnittlich muss man mit einer Bearbeitungszeit von rund vier bis sechs Wochen rechnen. In diesem Prozess wird die Behörde auch beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg den Punktestand abfragen. Sollte das Konto einen zu viele Punkte aufweisen, kann der Antrag durchaus abgelehnt werden. Es gibt jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Punktezahl, in der Regel dürfen es aber maximal vier Punkte sein.
Ein Personenbeförderungsschein hat immer eine Gültigkeit für fünf Jahre, dann muss eine Verlängerung erfolgen. Sind in diesem Zeitraum Geldstrafen im Zusammenhang mit dem Personenbeförderungsschein aufgelaufen, kann die Verlängerung abgelehnt werden. Ansonsten muss für die Verlängerung ein neuer Sehtest gemacht werden, außerdem wird ein aktuelles Führungszeugnis benötigt. Als Nachweis für ihre Fahrtüchtigkeit müssen Personen ab 60 Jahren auch ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten vorlegen. Inklusive aller Gebühren, Gutachten, Bescheinigungen und Passfotos muss man mit rund 300 Euro für einen Personenbeförderungsschein rechnen.