Überführungskennzeichen: Infos und Kosten

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Wenn Sie ein Fahrzeug im In- oder Ausland erwerben, benötigen Sie unter gewissen Umständen ein Überführungskennzeichen. Oftmals kann dies vermieden werden, wenn das Fahrzeug noch auf den vorherigen Halter zugelassen ist. In diesem Fall sind Sie jedoch dazu verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche umzumelden. Manche Verkäufer wollen das Risiko nicht eingehen und melden das Fahrzeug gleich ab. Schließlich wäre die eigene Versicherung im Falle eines Unfalls noch haftbar. 

Gerade Verkäufern aus dem Ausland ist deshalb an einer Abmeldung gelegen, bevor das Fahrzeug abeholt wird. Dann brauchen Sie definitiv ein Überführungskennzeichen, um das Fahrzeug an ihren Wohnort zu bringen. Für eine Überführung innerhalb Deutschlands brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Händlerkennzeichen, für eine Überführung ins Ausland ein spezielles Ausfuhrkennzeichen

Überführungen in Deutschland erfordern ein Kurzzeitkennzeichen 

Wenn Sie in Deutschland eine Probefahrt machen oder ein Fahrzeug überführen möchten, dann müssen Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Das gilt für alle Fahrzeuge, die nicht offiziell zugelassen sind. Diesen Antrag können Sie entweder am aktuellen Standort des Fahrzeugs oder auch bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes stellen. Sie müssen jedoch bedenken, dass dieses Kennzeichen für einen Zeitraum von höchstens fünf Tagen gilt und dass Sie es auch lediglich für ein Fahrzeug verwenden dürfen. Anders wird es bei den roten Händlerkennzeichen gehandhabt, die auch für Überführungsfahrten genutzt werden können. Diese können zwar an verschiedenen Fahrzeugen verwendet werden, sind Privatpersonen jedoch nicht zugänglich. 

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Wenn Sie ein Überführungskennzeichen benötigen, wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Zulassungsstelle. Zu diesem Termin müssen Sie neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auch noch weitere Dokumente mitnehmen. Zusätzlich brauchen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres Wohnortes. Darüber hinaus müssen Sie bei Ihrer Versicherung noch eine elektronische Versicherungsbestätigung anfordern, die so genannte eVB-Nummer. 

Der Zulassungsstelle sind außerdem noch ein Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung und die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 vorzulegen. Es ist aber immer ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, welche Unterlagen tatsächlich gebraucht werden. Es ist zudem empfehlenswert, vorher einen Termin für die Beantragung zu vereinbaren. 

Die Kosten für ein Überführungskennzeichen 

Falls Sie nun befürchten, ein Überführungskennzeichen wäre wahnsinnig teuer, können wir Sie beruhigen. Zunächst einmal müssen Sie mit einer Verwaltungsgebühr von rund 13 Euro rechnen. Dazu kommen dann noch einmal etwa 25 Euro für ein Paar Schilder. Somit kostet Sie das Überführungskennzeichen insgesamt nicht einmal 40 Euro. Es wäre gut möglich, dass Ihre Versicherung diese Kosten sogar verrechnet, falls Sie nach Ablauf des Überführungskennzeichens das Fahrzeug bei der Gesellschaft versichern lassen. 

Überführung ins Ausland 

Da es sich beim Kurzzeitkennzeichen um ein nationales Kennzeichen handelt, wird es nicht in allen Ländern anerkannt. Eine entsprechendes Abkommen gibt es lediglich mit Österreich, Dänemark und Italien. Es gibt jedoch weitere Nachbarländer, in denen es erfahrungsgemäß keine Beanstandung gibt, wenn ein Überführungskennzeichen verwendet wird. Darauf dürfen Sie sich jedoch nicht blind verlassen, denn es gibt keineswegs einen Rechtsanspruch. Es gibt viele Berichte aus Frankreich und den Beneluxländern, dass es dort Probleme bei Kontrollen gab. Nicht nur mit der Verweigerung der Einreise wäre in diesem Fall zu rechnen. Die Verwendung des Kurzzeitkennzeichens könnte auch hohe Geldstrafen nach sich ziehen oder sogar die Beschlagnahme zur Folge haben. Ähnliche Vorkommnisse wurden auch schon aus Rumänien, Bulgarien und Ungarn gemeldet. 

Absolut ausgeschlossen ist hingegen die Überführung eines Fahrzeugs nach Deutschland mit einem Kurzzeitkennzeichen. Soll ein Fahrzeug exportiert werden, ist immer ein Ausfuhrkennzeichen zu empfehlen, denn es wird international anerkannt. Dieses können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Dafür benötigen Sie neben einem Ausweis, die Bestätigung einer besonderen Haftpflichtversicherung, die Zulassungsbestätigungen Teil 1 und Teil 2, den Nachweis über die Hauptuntersuchung sowie ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer. Es ist sinnvoll, vorab Erkundigungen bei der zuständigen Behörde anzustellen und einen Termin auszumachen. Die Zulassung kostet zwischen 25 und 50 Euro, das Kennzeichen zusätzlich noch 20 bis 40 Euro. 

Überführung aus dem Ausland 

Sollte eine Person aus dem Ausland ein Fahrzeug nicht angemeldet verkaufen wollen, müssen Sie sich ein Überführungskennzeichen besorgen. Dieses muss jedoch aus dem Land stammen, aus welchem Sie es importieren möchten. Stellen Sie auch unbedingt sicher, dass für die Überführung auch Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie müssen wissen, dass es unter Umständen sehr aufwändig sein kann, in manchen Ländern ein solches Überführungskennzeichen zu beantragen. Es wäre deshalb ratsam, den Verkäufer oder Händler diesbezüglich um Hilfe zu bitten. Ist kein solches Kennzeichen aufzutreiben, müssen Sie das Fahrzeug mit dem Anhänger holen lassen, denn dann benötigt es keine Zulassung. Sie dürfen auf keinen Fall mit einem roten Kurzzeitkennzeichen einreisen und dieses dann für die Überführung am Fahrzeug anbringen.