Wechselkennzeichen: Zwei Fahrzeuge, ein Nummernschild?

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Obwohl das Wechselkennzeichen in Deutschland bereits seit dem Jahr 2012 erhältlich ist, hat es seither keinen allzu großen Zuspruch gefunden. Es handelt sich um ein Kennzeichen, dass gleichzeitig für zwei Autos genutzt werden kann. Das hat natürlich den großen Vorteil, dass Sie bares Geld sparen können. In vielen anderen Ländern hat dieses Modell sich bereits seit längerer Zeit bewährt. 

Sie können mit einem solchen speziellen Kennzeichen zwei Fahrzeuge einer Klasse auf Ihren Namen anmelden. Allerdings können Sie nicht beide Fahrzeuge zur gleichen Zeit nutzen. Das zweite, an welchem sich aktuell nicht das Wechselkennzeichen befindet, muss auf ihrem Grundstück stehen und darf nicht gefahren werden. Hinter der Erfindung des Wechselkennzeichens steckt eine ganz simple Idee. Es soll Autofahrern ermöglichen, sich einen Zweitwagen anzuschaffen. So könnte es sich beispielsweise um ein kleines Auto oder ein Elektrofahrzeug handeln. Dieses könnte man dann einfach für kürzere Fahrten nutzen, was der Umwelt und der Automobilindustrie zugute kommt. Warum wird dieses Angebot dann aber so ungern genutzt? 

Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen 

Um in Deutschland ein Wechselkennzeichen beantragen zu können, müssen ein paar wichtige Kriterien erfüllt sein. Zunächst einmal müssen beide Fahrzeuge der gleichen Klasse entsprechen. Zur Fahrzeugklasse M zählen alle Fahrzeuge, die zusätzlich zum Fahrersitz höchstens acht Sitzplätze haben und die der Personenbeförderung dienen. In der Regel sind dies größere Autos oder Wohnmobile. Die Fahrzeugklasse L umfasst neben Fahrzeugen mit zwei oder drei Rädern auch leichte Kraftfahrzeuge mit vier Rädern. Zur Klasse L gehören beispielsweise Roller, Motorräder und andere Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Schließlich gibt es noch die Klasse 01 für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg. 

Zwei normale Autos können immer mit einem Wechselkennzeichen genutzt werden, da sie zur gleichen Fahrzeugklasse gehören. Anders sieht es hingegen mit einem Auto und einem Motorrad aus, dies ist leider nicht möglich. Selbst für Oldtimer gibt es Wechselkennzeichen, diese haben dann den Zusatz „H“, wie dies auch beim herkömmlichen Nummernschild der Fall ist. Zu den Auflagen gehört auch, dass für das zweite Fahrzeug ein Stellplatz auf dem privaten Grundstück vorhanden sein muss. Leider kann mit dem Wechselkennzeichen nur bei der Versicherung gespart werden, die Kfz-Steuer wird für beide Fahrzeuge fällig. 

Der Aufbau des Wechselkennzeichens 

Jedes Wechselkennzeichen setzt sich aus zwei Hälften zusammen, wobei sich links ein wechselbarer Teil befindet. Diesen können Sie dann ganz nach Ihren Bedürfnissen austauschen. Die rechte Hälfte bezieht sich hingegen auf das Fahrzeug und verbleibt auch daran. Im Vergleich zu einem klassischen Nummernschild gibt es noch ein paar Unterschiede. An der Stelle der Prüfplakette befindet sich der Buchstabe W, der für „Wechselkennzeichen“ steht. Der fest am Fahrzeug installierte Teil zeigt eine Nummer, die aus ein oder zwei Ziffern besteht. Die Prüfplakette befindet sich hingegen auf der anderen Hälfte des Kennzeichens, der sich an beiden Fahrzeugen befindet. 

Die Beantragung des Wechselkennzeichens 

Bevor Sie ein Wechselkennzeichen beantragen müssen Sie sicherstellen, dass die TÜV-Bescheinigung (HU) für beide Fahrzeuge noch Gültigkeit hat. Von den beiden Kfz-Versicherungen müssten sie jeweils eine eVB-Nummer erhalten. Sie sollten sich im Vorfeld immer bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen, welches Dokumente Sie vorlegen müssen. Den Antrag für die Zulassung können Sie bereits online ausfüllen, das spart später Zeit. Mit dem ausgefüllten Antrag begeben Sie sich dann zur Zulassungsstelle. Für das Wechselkennzeichen brauchen Sie außerdem noch ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Fahrzeugscheine und -briefe beider Fahrzeuge, die elektronischen Versicherungsbestätigungen, Nachweise zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, einen gültigen Ausweis, eine Meldebescheinigung und eventuell vorhandene Kennzeichen, falls die Fahrzeuge bereits zugelassen waren. 

Soll das Wechselkennzeichen für ein Unternehmen sein, dann wird außer der Gewerbeanmeldung noch ein Auszug aus dem Handelsregister benötigt. Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen. Für ein Wechselkennzeichen müssen Sie mit Verwaltungsgebühren von rund 70 Euro und 40 Euro für die beiden Kennzeichen rechnen.