Zweimal jährlich steht für Fahrzeughalter normalerweise ein Reifenwechsel an. Aufgrund des Mangels an Schnee in den vergangenen Jahren habe viele Autofahrer oftmals darauf verzichtet, und sind das ganze Jahr über mit Sommerreifen gefahren. Seit dem Jahr 2017 gilt in Deutschland jedoch eine Winterreifenpflicht. Wenn Sie dagegen verstoßen, drohen Ihnen empfindliche Bußgelder. Diese Pflicht bezieht sich übrigens nicht nur auf den Fahrzeugführer, sondern betrifft auch den Fahrzeughalter. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein und haben keine Winterreifen aufgezogen, kann die Versicherung finanzielle Leistungen verweigern.
Die Winterreifenpflicht gilt jedoch nur dann, wenn die Straßen aufgrund von Schnee und Eis glatt und rutschig sind. Es gibt demnach keinen festgelegten Zeitraum, in dem Winterreifen vorgeschrieben sind. Die Empfehlung lautet jedoch, dass man Winterreifen nutzen sollte, sobald die Temperaturen unter sieben Grad fallen. Dabei geht es vor allem um Ihre persönliche Sicherheit und die der weiteren Insassen. Es ist deshalb empfehlenswert, im Winter grundsätzlich mit Winterreifen zu fahren. Die O-bis-O-Regel kann man ganz gut zur Orientierung nehmen, denn von Oktober bis Ostern ist der typische Zeitraum für Winterreifen.
Die Regelung der Winterreifenpflicht in Deutschland
Die Straßenverkehrsordnung sieht zwar eine Winterreifenpflicht vor, gibt aber keinen exakten Zeitraum dafür an. Es wird lediglich angegeben, dass der Fahrzeugführer sein Auto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur mit Winterreifen in Betrieb nehmen darf. Diese Winterreifen müssen den Anforderungen entsprechen, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgehalten sind.
Das bedeutet, dass Sie dafür Sorge tragen müssen, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sind. Deshalb ist nicht von einer allgemeinen Winterreifenpflicht die Rede, sondern von einer situativen Winterreifenpflicht. Theoretisch müssen Sie nicht den ganzen Winter über mit speziellen Winterreifen unterwegs sein. Natürlich werden Sie aber nicht ständig die Reifen wechseln, weshalb Sie im späten Herbst vorsichtshalber Winterreifen montieren lassen sollten. So sind Sie bestens für jegliche Witterung gerüstet und müssen sich keine Gedanken mehr machen.
Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen
Sollten Sie bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen erwischt werden, müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg und einer Geldstrafe von 60 Euro rechnen. Das klingt noch relativ human, so lange Sie den Verkehr nicht behindern. Sorgen die fehlenden Winterreifen jedoch für eine Verkehrsbehinderung, werden bereits 80 Euro fällig. Gefährden Sie auch noch andere Verkehrsteilnehmer, dürfen Sie sogar 100 Euro zahlen. Die Steigerung wäre dann ein Unfall, der das Bußgeld auf 120 Euro ansteigen lässt.
Sie müssen aber lediglich dann Strafe zahlen, wenn Sie das Fahrzeug wirklich gefahren haben. Steht es nur parkend am Straßenrand, kann Ihnen hingegen nichts angelastet werden. Leider beschränkt sich das Bußgeld nicht nur auf den Fahrer, auch der Fahrzeughalter wird mit 75 Euro zur Kasse gebeten. Er trägt letztendlich nämlich die Verantwortung dafür, ob sein Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen genutzt wird oder nicht. Außerdem bekommt auch er einen Punkt beim Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg. In erster Linie wurde diese Regelung erlassen, um Unternehmen zu bestrafen, die Ihre LKW-Fahrer ohne Winterreifen auf die Straße schicken.
Bei einem Unfall mit Sommerreifen müssen Sie noch andere weitreichende Konsequenzen befürchten. Die Kfz-Versicherung muss zwar Ansprüche der Geschädigten finanziell abdecken, allerdings kann sie sich bis zu 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurück holen. Normalerweise kommt die Versicherung in diesem Fall auch nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, eventuell wird auch nur ein Teil übernommen. Doch auf als Unfallopfer haben Sie unter Umständen finanzielle Einbußen, wenn Sie mit Sommerreifen unterwegs waren. Kann beispielsweise ein verlängerter Bremsweg nachgewiesen werden, werden Sie ebenfalls haftbar gemacht.
Welche Reifen sind als Winterreifen zugelassen?
Alle Winterreifen, die auch als solche zulässig sind, müssen das Symbol einer Schneeflocke tragen. Auch darauf hat man sich im Jahr 2017 bei der Durchsetzung der Winterreifenpflicht festgelegt. Bis zu diesem Jahr konnten auch ausschließlich Reifen gefahren werden, welche die so genannte M+S-Kennzeichnung hatten (Matsch und Schnee). Bis zum September 2024 sind diese für den Übergang auch noch weiterhin erlaubt, allerdings nur, wenn sie bis Ende 2017 produziert wurden. Alle Reifen die ab 2018 hergestellt wurden, müssen das Alpine-Symbol (Schneeflocke) haben, um eine Zulassung als Winterreifen zu haben.
Sie können das Produktionsdatum an den Flanken Ihrer Reifen ablesen. Die so genannte DOT-Nummer besteht aus insgesamt vier Ziffern, an den letzten beiden erkennen Sie das Produktionsjahr. Das Alpine-Symbol wird nur verliehen, wenn die Reifen ihre Schneetauglichkeit in Tests unter Beweis stellen konnten. Dieser Prüfung wurden die M+S-Reifen nicht unterzogen. Deshalb findet man solche Reifen nur noch selten auf dem Markt, die meisten haben mittlerweile beide Kennzeichnungen.